Herr Dipl.-Geologe Martin Braun:
anerkannter sowie öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten
Am 28.06.2007 ist unser langjähriger Mitarbeiter Herr Diplom-Geologe Martin Braun von der Industrie- und Handelskammer Hannover als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten (Sachgebiet 2: Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden & Gewässer) gemäß § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz anerkannt worden.
Nach BBodSchG müssen Sachverständige die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, um die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrzunehmen. Das Verfahren zur Überprüfung der Sachkunde sowie zur Anerkennung gemäß BBodSchG wird in der Niedersächsischen Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten (NBodSUVO) vom 17.03.2005 geregelt. Die norddeutschen Bundesländer haben sich auf ein gemeinsames Gremium zur Überprüfung und fachlichen Bewertung der Sachkunde bei der IHK Hamburg verständigt. Vor diesem Gremium hat Herr Braun die entsprechenden Prüfungen erfolgreich absolviert.
Darüber hinaus ist Herr Braun aufgrund seiner besonderen Sachkunde von der IHK Hannover als Sachverständiger für Bodenschutz und Altlasten (Sachgebiet 2) gemäß § 36 GewO öffentlich bestellt und vereidigt worden. Mit dem Eid hat Herr Braun sich verpflichtet, die Aufgaben eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und die von ihm angeforderten Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Das Foto zeigt Herr Braun bei der Vereidigung durch den Präsidenten der IHK Hannover, Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus E. Goehrmann.